Rahmenbedingungen für Gottesdienste und andere Veranstaltungen in der Kirchengemeinde St. Martinus und Ludgerus Sendenhorst und Albersloh

- gültig vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 -

1. Gottesdienste allgemein

Für alle Gottesdienste gilt der Verzicht auf den Gemeindegesang. Die Untersagung des Gemeindegesangs bezieht sich sowohl auf Gottesdienste im Innenraum (Kirchen, Turnhallen, Zelte, Reithallen etc.) als auch auf Gottesdienste im Außenbereich (Plätze, Sportplätze, nicht überdachte Stadien, Schulhöfe, Marktplätze etc.). Nicht davon betroffen bleibt weiterhin der Gesang von (kleineren) Chören, Scholen, Kantoren oder Gesangsensembles. Die Zahl der Sängerinnen und Sänger hängt schlicht von der Größe des zur Verfügung stehenden Raumes ab und liegt im Ermessen der musikalisch wie gottesdienstlich Zuständigen sowie der örtlichen Teams und Gremien. Auch können Orchester und Musikensembles mit Bläsern sowie Soloinstrumente eingesetzt werden. Alle Musizierenden dürfen zur Vorbereitung der Gottesdienste regelmäßig proben. Natürlich gelten hierfür die bereits bekannten Regeln: Beim Singen und beim Musizieren mit Blasinstrumenten ein Mindestabstand von 2 Metern, bei anderen Instrumenten die üblichen 1,5 Meter; der Abstand zwischen Musizierenden und Gemeinde muss mindestens 4 Meter betragen.

 

2. Beerdigungen und Tauffeiern

a) Beerdigungsgottesdienste können in den Kirchen unter den unter 1. genannten Regeln wie gewohnt durchgeführt werden. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Trauergottesdiensten und Beisetzungen auf dem Friedhof gibt es nicht.

b) Tauffeiern dürfen selbstverständlich durchgeführt werden.

 

3. Außerschulische Bildungsangebote

Alle katechetischen Angebote, Glaubensgespräche, Bibelkreise und -gespräche, Messdienerstunden zur liturgischen Ausbildung, Gruppenstunden etc. sind in Präsenz untersagt – digital ist alles möglich!

 

4. Weiteres

Hinweisen möchte ich auf eine Videobotschaft unseres Bischofs Dr. Felix Genn. Er wendet sich im Zugehen auf das Weihnachtsfest mit einem Wort des Dankes und der Zuversicht an alle Gläubigen in unserem Bistum. Es ist ab dem 18. Dezember 2020 auf dem YouTube-Kanal unseres Bistums unter folgendem Link zu finden: https://youtu.be/DBPZDd-6qNY.

 

Wenn wir alle uns an diese Regeln halten, dann können wir als Christen weiterhin zu gottesdienstlichen und anderen Versammlungen zusammenkommen, was für unseren Glauben so existentiell wichtig ist. Bleiben wir, auch im Gebet, miteinander verbunden!

 

Für das Seelsorgeteam mit hochadventlichen Grüßen

Pfarrer Clemens Lübbers

 

Rahmenbedingungen als Download!