Neue Regelungen für Gottesdienste und andere Veranstaltungen

- gültig ab Samstag, 09. April 2022 -

Regelungen für Gottesdienste und andere Veranstaltungen in der Pfarrei St. Martinus und Ludgerus Sendenhorst und Albersloh

 

1. Allgemeines: Maskenpflicht

Die Maskenpflicht entfällt in allen Innenräumen unserer Kirchen und Gemeindehäuser bei allen Gottesdiensten und bei allen Veranstaltungen.

 

2. Gottesdienste und Prozessionen

  • Reguläre Gottesdienste unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen (weder den ehemaligen 2G- noch den ehemaligen 3G-Regeln).
  • Es besteht keine generelle Verpflichtung zum Einhalten des Mindestabstandes in unseren Kirchen.
  • Die Beschränkung von Sitzgelegenheiten (Bankreihen) in unseren Kirchen wird aufgehoben.
  • Zum Hineingehen in die und zum Herausgehen aus der St. Martin-Kirche dürfen wieder alle Türen genutzt werden. In der St. Ludgerus-Kirche werden fürs Hinein- und Herausgehen die Seitentüren geöffnet; das Hauptportal bleibt, wie vor Mitte März 2020, grundsätzlich geschlossen.
  • Mit Beginn der Osterzeit (Feier der Osternacht) werden auch wieder die Weihwasserbecken mit geweihtem Wasser gefüllt sein.
  • Für den Friedensgruß wird wie bisher empfohlen, auf Körperkontakt zu verzichten.
  • Die Desinfektionsspender in den Eingangsbereichen der Kirche bleiben zunächst angebracht bzw. stehen.
  • Wer freiwillig eine Maske tragen will, darf dies selbstverständlich tun.
  • Das Bistum empfiehlt in Gottesdiensträumen das Tragen einer Maske beim Singen und wenn die Abstände zwischen Personen, die nicht einem Hausstand angehören, nicht eingehalten werden können.
  • Für die Kommunionausteilung gilt:
  • Die Gläubigen stellen sich zum Empfang der Kommunion in der St. Martin-Kirche wie vor Mitte März 2020 in zwei Reihen um die Altarinsel. In der St. Ludgerus-Kirche treten die Gläubigen im Mittelschiff in zwei Reihen vor die Altarinsel.
  • Das Tragen einer Maske entfällt. Das gilt für die Kommunizierenden wie für die Kommunionspender. Selbstverständlich darf man freiwillig eine Maske tragen.
  • Die Mundkommunion wird nach der Kommunionausteilung gespendet.
  • Die Kollektanten üben ihren Dienst wieder so aus, wie sie es vor Mitte März 2020 getan haben, d. h. sie reichen von den Gängen aus die Kollektenkörbe durch die Bankreihen.
  • Gottesdienste und Prozessionen im Freien: Dafür werden Abstände empfohlen.

 

3. Chöre, Scholen, Kantoren

Chöre, Scholen und Kantoren singen ohne Maske und halten Abstände ein.

 

Für das Seelsorgeteam mit herzlichen Grüßen,

 

Ihr Pfarrer Clemens Lübbers

 

Download der Regelungen hier!