Rahmenbedingungen für Gottesdienste und andere Veranstaltungen in der Pfarrei St. Martinus und Ludgerus Sendenhorst und Albersloh

- gültig ab Montag, 23. August 2021 -

Aufgrund dessen, dass die Inzidenzstufe sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch im Kreis Warendorf aktuell über 35 liegt, ergeben sich folgende Maßnahmen für unsere Kirchengemeinde:

 

Allgemeines

  • Die Rückverfolgbarkeit entfällt für die Gottesdienste und für alle anderen Veranstaltungen grundsätzlich (kein Ausfüllen eines Kontaktformulars, kein Einchecken in die Luca-App.)!

 

1. Gottesdienste in Innenräumen

  • Es gilt keine 3G-Pflicht!
  • Der Abstand von 1,50 m wird eingehalten, er gilt nicht für Wohn- und Lebensgemeinschaften.
  • Eine medizinische Maske ist beim Eintritt in die und beim Verlassen der Kirche zu tragen, jedoch nicht am Sitzplatz.
  • Gemeindegesang ist erlaubt; dabei muss eine Maske getragen werden.
  • Alle liturgisch Tätigen (Priester, Diakon, Lektor, Messdiener, Kommunionspender) brauchen keine medizinische Maske zu tragen.
  • Der Zelebrant und alle anderen an der Kommunionspendung Beteiligten desinfizieren sich die Hände, bevor sie den Gläubigen die Kommunion reichen.
  • Während der Kommunionspendung tragen die Spender medizinische Masken. Aus diesem Grunde kann die Kommunionspendung mit der üblichen Formel an die Gläubigen erfolgen.
  • Die Mundkommunion wird nach der allgemeinen Kommunionspendung gereicht. Danach desinfiziert sich der Spender die Hände.
  • Spezielle Regelungen für Sondergottesdienste, Tauffeiern, Hochzeiten, Beerdigungen: Hier können die Mitfeiernden – ggf. durch die Einladenden – gebeten werden, die 3G-Regel anzuwenden, so dass zum Beispiel auf Abstände verzichtet werden kann und für mehr Personen die Teilnahme möglich wird.

 

2. Gottesdienste im Freien

Die Pflicht zum Tragen einer Maske entfällt.

 

3. Beerdigungen

Die kirchliche Trauerfeier in der Friedhofskapelle oder in der Kirche als auch die Beerdigung auf dem Friedhof unterliegt keiner Personen-Begrenzung.

 

4. Nutzung unserer Gemeindehäuser (Altes Pastorat, Martinus-Haus, Ludgerus-Haus)

Vollständig Geimpften und Genesenen stehen alle Einrichtungen und Angebote wieder offen, die Teilnahme an Veranstaltungen oder sonstigen Angeboten ist – bei generell empfohlener Einhaltung der AHA+L-Regeln – ohne weitere Auflagen möglich. Nur nicht Geimpfte oder Genesene müssen ab einer Inzidenz von 35 für Veranstaltungen und Angebote in Innenräumen einen Negativ-Schnelltest nachweisen, der höchstens 48 Stunden zurückliegt!

 

5. Maskenpflicht in Innenräumen

Die Maskenfplicht in Innenräumen entfällt, wenn nur getestete oder immunisierte Personen anwesend sind. Auch am festen Sitz- oder Stehplatz kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden (§ 3 Abs. 2 Nr. 7). Ebenso besteht bei Gruppenangeboten in geschlossenen Räumen mit bis zu 20 Teilnehmenden in der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei Eltern-Kind-Angeboten keine Verpflichtung zum Tragen der Maske.

 

Für das Seelsorgeteam mit herzlichen Grüßen

Ihr Pfarrer Clemens Lübbers