Auswirkungen für die Familien aus den Kindertageseinrichtungen zum Corna-Virus vom 14.03.2020

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigten,

das Corona- Virus hat nun auch Sendenhorst und Albersloh erreicht. Ich fasse Ihnen hier die Auswirkungen auf unsere Kindertageseinrichtungen zusammen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat heute eine aufsichtliche Weisung zum Betretungsverbot unter anderem von Kindertageseinrichtungen angeordnet.

Dieses Betretungsverbot gilt von Montag, 16.März 2020 bis zum Sonntag, 19.April 2020.

Ausgenommen von diesem Verbot sind Kinder, deren Sorgeberechtigen und Betreuungspersonen sogenannte unentbehrliche Schlüsselpersonen sind und eine private Betreuung nicht gewährleistet werden kann.

Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

Dazu zählen:

  • Gesundheitsversorgung und Pflege, Kinder und Jugendhilfe
  • Polizeidienste, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz
  • Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung
  • Lebensmittelversorgung
  • Zentrale Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung

Die Unentbehrlichkeit ist schriftlich vom jeweiligen Arbeitgeber bzw. Dienstvorgesetzen nachzuweisen. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie nicht genau einschätzen können, ob Sie zu den Schlüsselpersonen gehören.

Für diese Ausnahmeregelung gilt ab Montag die gewohnte Öffnungszeit der jeweiligen Kita. Die Mitarbeiter*innen sind in ihren Einrichtungen.

So soll es ermöglicht werden, dass in den Fällen, in den beide Eltern oder Alleinerziehende in kritischer Infrastruktur arbeiten, ihre Kinder wie gewohnt in die Einrichtungen bringen können. Voraussetzung hierfür:

• die Kinder weisen keine Krankheitssymptome auf,

• die Kinder stehen nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und sie weisen keine Krankheitssymptome auf,

• die Kinder haben sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie zeigen keine Krankheitssymptome.

Nutzen Sie die Internetseiten des Gesundheitsamtes des Kreis Warendorf, des Robert Koch Instituts, des Ministeriums für Kinder Familien, Flüchtlinge und Migranten oder des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und die örtlichen Pressemitteilungen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich telefonisch an Ihre Kindertageseinrichtung. Nehmen Sie sich dafür etwas Zeit, da viele Fragen und Telefonate zu erwarten sind.

Für uns alle ist diese Situation neu und noch nie erlebt. Ich halte es für sehr wichtig, dass wir uns alle an die Empfehlungen und Auflagen unseres Landes zum Schutz für alle gefährdeten Menschen halten.

Uns ist sehr bewusst, das auf Sie und ihrer Familien und letztlich auch auf die Mitarbeiter*innen der Kindertageseinrichtungen eine nicht leichte Zeit zukommt.

Ich werde versuchen, alle für unsere Kitas relevanten Informationen auf die Homepage zu setzen. Des weiteren stehe ich Ihnen mit meiner Email-Adresse für Rückmeldungen und Fragen zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund.

Herzliche Grüße,

Brigitte Stasch