Rahmenbedingungen für Gottesdienste und andere Veranstaltungen ab dem 6. Mai 2020 in der Kath. Kirchengemeinde St. Martinus und St. Ludgerus Sendenhorst und Albersloh (Stand: 6. Mai 2020)

A K T U E L L E S

 

1. Gremiensitzungen

Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen kirchlicher Gremien (z. B. Kirchenvorstand und Pfarreirat) sowie kirchlicher Vereine können wieder stattfinden.

 

2. Erstkommunionfeiern

Die für Mai angesetzten Erstkommunionfeiern finden in diesem Jahr an folgenden Tagen statt:

  • St. Martin: So, 30.08., 9.30 Uhr; Sa, 05.09., 14 Uhr, So, 06.09., 9.30 Uhr
  • St. Ludgerus: Sa, 29.08., 11 Uhr; So, 30.08., 11 Uhr; Sa, 05.09., 11 Uhr
  • Für die, die die Teilnahme an der Erstkommunion auf das nächste Jahr verschieben, findet die Feier am 10. oder 11.04.2021 in St. Martin statt.

3. Anmeldungen für Gottesdienste in Albersloh

Es besteht wegen begrenzter Plätze in St. Ludgerus aufgrund der Corona-Situation eine Anmeldepflicht für die Teilnahme am Gottesdienst. Melden Sie sich bitte für die Gottesdienste am 10. Mai über das Pfarrbüro (0 25 26 / 93 04-0) bis Freitag um 12 Uhr an; danach kann man sich anmelden unter der Nummer 01 72 / 27 23 62 7.

 

W E I T E R H I N   G I L T:

 

Allgemeines

Die Kirchen sind nach wie vor täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

 

1. Öffentliche Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der St. Martin- und in der St. Ludgerus-Kirche

  • Die Gottesdienste finden zu den bekannten Zeiten statt.
  • Kinderwortgottesdienste parallel zur Messfeier am Sonntag wird es vorerst nicht geben.
  • Öffentliche Gottesdienste im St. Josef-Stift und im St. Josefs-Haus sind zur Zeit noch nicht möglich.
  • Maiandachtenwird es in diesem Jahr nicht geben.
  • Für Trauerfeiern am Grab bleiben bis auf weiteres die Anordnungen der örtliche Behörden maßgeblich; dies gilt auch für die Zahl der Teilnehmenden.
  • Vom Sonntagsgebot wird weiterhin Dispens erteilt. Es besteht die Möglichkeit, statt der Teilnahme an der Sonntagsmessfeier eine heilige Messe am Werktag mitzufeiern.

2. Anzahl der Teilnehmenden an den Gottesdiensten

Die Anzahl der Teilnehmenden an den Gottesdiensten ist in der Weise begrenzt, dass sie sich nach der Größe des Raumes richtet. In den Kirchen ist die Zahl der maximal belegbaren Plätze deutlich sichtbar markiert. Familien werden nicht getrennt.

 

3. Anzahl der liturgischen Dienste

An den Messfeiern am Sonntag nehmen ein Lektor und ein Kommunionhelfer teil; der Messdiener- und Kollektantendienst entfällt vorläufig.

 

4. Betreten und Verlassen der Kirchen

Beim Betreten und Verlassen der Kirchen gilt es die Abstandsregeln einzuhalten. Ein kircheneigener Ordnungsdienst, der aus vier Personen besteht, sorgt dafür, dass die Regeln eingehalten werden. Diesen ist Folge zu leisten. Die Regeln für das Betreten und Verlassen der Kirchen sind folgende:

  • Vor den Hauptportalen markieren Signalbänder auf dem Boden den einzuhaltenden Abstand. Das Eintreten mit Hilfe einer Person vom Ordnungsdienst erfolgt nur über das Hauptportal. Hinweisschilder außen an den Seitentüren verweisen darauf. Nach dem Eintritt gilt es zunächst die Hände zu desinfizieren (Ordnungsdienst 2 + 3). Dann wird einem der Sitzplatz zugewiesen (Ordnungsdienst 4).
  • Das Verlassen erfolgt nur über die Seiteneingänge. Diese sind bis zum Beginn des Gottesdienstes abgeschlossen. Nach dem Verlassen der Kirche ist es wichtig, nicht direkt vor der Kirche stehen zu bleiben, um den Nachrückenden das Verlassen der Kirche unkompliziert zu ermöglichen.
  • Um den Mindestabstand einzuhalten, bleibt jeweils zwischen zwei besetzten Sitzbänken eine Sitzbank unbesetzt; dies ist entsprechend markiert. Auf einer Sitzbank können z. B. eine Familie oder ein Ehe-/Freundespaar oder in St. Martin zwei / in St. Ludgerus eine Person Platz nehmen. Der Ordnungsdienst wird von vorne nach hinten die Kirchen auffüllen (in Albersloh zuvor der Bereich links vom Altar). Das Verlassen erfolgt umgekehrt. Die Sitzpolster auf den Bänken, auf denen man sich platziert, werden entfernt.
  • Für Personen mit Rollatoren werden feste Plätze gekennzeichnet.

5. Weihwasserbecken

Die Weihwasserbecken bleiben vorerst weiterhin geleert.

 

6. Singen im Gottesdienst

Statt Gotteslobbücher liegen in der nächsten Zeit Liedblätter zum Einmalgebrauch aus. Alle Teilnehmenden sind herzlich eingeladen, ihr eigenes `Gotteslob´ mitzubringen – übrigens: ein sichtbarer Ausdruck, seinen Glauben öffentlich zu bezeugen; und: die Gelegenheit, ein Gotteslob zu erwerben oder sich schenken zu lassen, falls man dieses noch nicht besitzt.

 

7. Kollekte

Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihen gereicht, sondern in den Ausgangsbereichen aufgestellt, so dass man beim Verlassen der Kirche seine Gabe abgeben kann.

 

8. Friedensgruß

Der Friedensgruß erfolgt durch freundliches Zunicken, nicht durch Körperkontakt.

 

9. Verhalten beim Kommunionempfang

  • Der Zelebrant und der Kommunionhelfer desinfizieren sich – zusätzlich zur liturgischen Händewaschung – die Hände, bevor sie die Kommunion spenden; dabei gehen sie zu den Gläubigen (zunächst Mittelgang, dann Seitengänge). Sie tragen Mundschutz.
  • Nur der Zelebrant empfängt die Kelchkommunion.
  • Die Kommunion wird ohne Spendedialog („Der Leib Christi.“ – „Amen.“) ausgeteilt. Der Dialog wird gemeinsam zu Beginn der Kommunionausteilung gesprochen.
  • Die Mundkommunion muss bis auf weiteres unterbleiben.
  • Personen, die nicht kommunizieren möchten oder noch nicht dürfen, werden ohne Berührung gesegnet.

10. Verabschiedungsritus

Der Brauch des Verabschiedens durch den Priester an den Kirchentüren entfällt vorerst.

 

11. Tauffeiern

Pro Tauffeier kann nur ein Täufling getauft werden. Eine Tauffeier im Rahmen von Sonntag- und Werktagsmessfeiern ist zur Zeit nicht möglich.

 

13. Feier der Versöhnung / Beichte

Beichtgespräche im Beichtstuhl sind bis auf weiteres nicht möglich. Die Spendung des Bußsakramentes hat unter Beachtung des Mindestabstandes (1,50 m) sowie der Hygienevorschriften zu erfolgen. Wer eine Feier der Versöhnung wünscht, möge sich bitte im Pfarrbüro oder bei den Priestern der Gemeinde melden.

 

15. Krankenkommunion und Krankensalbung

Die Spendung der Krankenkommunion und die Spendung des Sakramentes der Krankensalbung ist weiterhin möglich. Melden Sie sich dazu bitte im Pfarrbüro.

 

16. Hochzeiten

Hochzeiten verlangen wegen ihres besonderen, teils mit engerem physischem Kontakt verbundenen liturgischen Charakters eine besonders sorgfältige Einhaltung der genannten Regeln. Bisweilen empfiehlt sich eine Verschiebung.

 

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