Aufhebung aller Corona-Regeln im NRW-Teil des Bistums Münster seit 1. Februar

Seit dem 1. Februar sind alle Corona-Regeln im nordrheinwestfälischen Teil des Bistums Münster aufgehoben.

Für die bis Ende Januar nur noch wenigen geltenden Regelungen in Bezug auf die Gottesdienste bedeutet dies:

  • Desinfektion und Mundschutz entfallen.
  • Mundkommunion ist ohne Einschränkungen möglich.
  • Regelung für Kommunionspender: Die Handdesinfektion vor Austeilung der hl. Kommunion werden wir bis zum 30. April beibehalten. Beim Tag für die Kommunionspender (und Lektoren) am 29. April in Haltern am See werden wir gemeinsam besprechen, wie wir mit der Händewaschung, die wir vor der Corona-Pandemie für Kommunionspender eingeführt haben, und mit der Kelchkommunion umgehen werden.